Liebe Bewohner:innen von St. Jürgen, sehr geehrte Bürger:innen!
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihre Nachbarschaft für die Zukunft stark machen. Deshalb hat die Stadt Schleswig beschlossen, finanzielle Unterstützung von Bund und Land zu beantragen. Dafür werden in St. Jürgen in den nächsten Monaten verschiedene Veranstaltungen stattfinden und Ihr Stadtteil intensiv untersucht.
Ziel ist es, Ihre Nachbarschaft mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln neuzugestalten und zu modernisieren. Seit Juli 2020 werden gemeinsam mit der BIG Städtebau GmbH sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte keine öffentliche Veranstaltung stattfinden, in der die Grundlagen der Städtebauförderung für Sie erörtert und gleichzeitig Ihre Anregungen und Wünsche aufgenommen werden können.
Dafür haben wir diese Informations- und Beteiligungsplattform unter www.AufgehtsStJuergen.de für Sie eingerichtet.
Hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen und können sich einbringen. Sie sind die St. Jürgen-Expert:innen! Sie wissen, was Ihnen an der Nachbarschaft gefällt oder was fehlt. Sie wissen auch worauf Sie Wert legen, was geändert, aber auch unbedingt erhalten und bedacht werden sollte. Sie können die Zukunft von St. Jürgen aktiv unterstützen und mitgestalten.
Die erste digitale Beteiligung auf dieser Homepage ist abgeschlossen, vielen Dank für Ihre Teilnahme! Weiter unten finden Sie die Dokumentation zum Download.
Auf geht’s, St. Jürgen! Ich freue mich weiterhin auf Ihre Anregungen und Ideen!
Ihr Stephan Dose
Bürgermeister
Stadt Schleswig
Erster Beteiligungsschritt abgeschlossen
Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Beiträge! Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese Informationen fließen in die Konzeptentwicklung ein, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.
Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.
Übergeordnetes Ziel ist es, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Quartiere durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Beförderung lebendiger Nachbarschaften, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserte Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration.
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Schleswig ist nicht vorab festgelegt. Die Stadt kann jährlich Fördermittel beantragen.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:
VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.
Alle Anregungen und Ideen werden sorgfältig ausgewertet und fließen in die Definition der Entwicklungsziele und Maßnahmen mit ein. Daneben wird im Anschluss die Dokumentation der Beteiligung online zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Schleswig plant für St. Jürgen Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des gesamten Quartiers St. Jürgen geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.
Tim Enders
Telefon: 04621 814-416
E-Mail: t.enders@schleswig.de
www.schleswig.de