Liebe Bewohner:innen von St. Jürgen, sehr geehrte Bürger:innen!
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihre Nachbarschaft für die Zukunft stark machen. Deshalb hat die Stadt Schleswig beschlossen, finanzielle Unterstützung von Bund und Land zu beantragen. Dafür haben bereits und werden in St. Jürgen in den nächsten Monaten verschiedene Veranstaltungen stattfinden und Ihr Stadtteil intensiv untersucht.
Ziel ist es, Ihre Nachbarschaft mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln neu zu gestalten und zu modernisieren. Seit Juli 2020 werden gemeinsam mit der BIG Städtebau GmbH sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte zu Beginn keine öffentliche Veranstaltung stattfinden, in der die Grundlagen der Städtebauförderung für Sie erörtert und gleichzeitig Ihre Anregungen und Wünsche aufgenommen werden können.
Dafür haben wir diese Informations- und Beteiligungsplattform unter www.AufgehtsStJuergen.de für Sie eingerichtet.
Hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen und können sich einbringen. Sie sind die St. Jürgen-Expert:innen! Sie wissen, was Ihnen an der Nachbarschaft gefällt oder was fehlt. Sie wissen auch worauf Sie Wert legen, was geändert, aber auch unbedingt erhalten und bedacht werden sollte. Sie können die Zukunft von St. Jürgen aktiv unterstützen und mitgestalten.
Die digitale Beteiligung auf dieser Homepage ist abgeschlossen, vielen Dank für Ihre Teilnahme! Weiter unten finden Sie die Dokumentation zum Download.
Am 19.01.2023 fand die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung satt. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Auf geht’s, St. Jürgen! Ich freue mich im weiteren Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen auf Ihre weiteren Anregungen und Ideen!
Ihr Stephan Dose
Bürgermeister
Stadt Schleswig
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) liegen vor. Sie wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Dazu fand am Donnerstag, den 19.01.2023 die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Alle interessierten Bürger:innen, Mieter:innen sowie Eigentümer:innen waren eingeladen, um sich über die Ergebnisse zu informieren. Für Fragen und Antworten gab es am Ende der Veranstaltung ausreichend Zeit. Gut 90 Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil.
Die Dokumentation der Veranstaltung können Sie sich hier herunterladen.
Nachfolgend steht Ihnen der Berichtsentwurf zu VU und IEK samt Planentwürfen und Anlagen in digitaler Form zur Einsicht bereit.
Die Stadt bietet zudem an, den Berichtsentwurf nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 04621 814-416 im Fachbereich Bau der Stadt Schleswig, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 414, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einzusehen.
Außerdem wurde die Fragensammlung (FAQ) am Ende der Webseite ergänzt.
Erster Beteiligungsschritt abgeschlossen
Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Beiträge! Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese Informationen fließen in die Konzeptentwicklung ein, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.
Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.
Übergeordnetes Ziel ist es, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Quartiere durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Beförderung lebendiger Nachbarschaften, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserte Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration.
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Schleswig ist nicht vorab festgelegt. Die Stadt kann jährlich Fördermittel beantragen.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:
VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.
Alle Anregungen und Ideen werden sorgfältig ausgewertet und fließen in die Definition der Entwicklungsziele und Maßnahmen mit ein. Daneben wird im Anschluss die Dokumentation der Beteiligung online zur Verfügung gestellt.
Der Berichtsentwurf und auch die Pläne und weiteren Anlagen können hier auf der Internetseite heruntergeladen werden, siehe oben.
Das Untersuchungsgebiet wurde von der Kommune und dem zuständigen Ministerium Schleswig-Holsteins aufgrund der Schwerpunkte des Förderprogramms und erwarteter Entwicklungen im Gebiet festgelegt. Es ist das Gebiet, in dem eine detaillierte Untersuchung durchgeführt wird. Aus den ermittelten Missständen und geplanten Maßnahmen im Untersuchungsgebiet leitet sich die Abgrenzung des Sanierungsgebiets/der Sanierungsgebiete ab. Nur in einem Sanierungsgebiet (=Fördergebiet) können über die Städtebauförderung geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept enthält einzelne Maßnahmen, die jeweils in kurzen Steckbriefen beschrieben werden (Kapitel 5.3). Im Plan 13 sind verortbare Maßnahmen im Gebiet eingezeichnet.
Eine Prioritätenliste der Maßnahmen gibt es nicht. Mit welchen Maßnahmen begonnen wird, entscheiden die politischen Gremien der Stadt.
Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und nach definierten Kriterien hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt. Sofern eine Immobilie im Plan 9 eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist und ob später ggf. Städtebauförderungsmittel für die Sanierung von Gebäuden im Privateigentum zur Verfügung gestellt werden können.
Der Sanierungsvermerk im Grundbuch dient als Information. Eine Wertminderung einer Immobilie/eines Grundstücks ist nicht zu erwarten. Insgesamt sind die Maßnahmen der Sanierung darauf ausgelegt, positive Auswirkungen auf die Grundstücke im Sanierungsgebiet zu haben.
Die Eigentümerschaft hat hier keine Kosten. Die Kommune übernimmt diese Kosten bzw. handelt es sich um einen amtsinternen Vorgang, für den keine Gebühren anfallen.
Das Verfahren wird sich auf ca. 10 – 15 Jahre erstrecken. Zunächst ist die Sanierungssatzung von der Stadt rechtskräftig zu beschließen und bekannt zu geben. Am Ende des Verfahrens wird mit der Satzung auch das Sanierungsgebiet aufgehoben.
Die Stadt Schleswig plant für St. Jürgen Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des gesamten Quartiers St. Jürgen geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.
Tim Enders
Telefon: 04621 814-416
E-Mail: t.enders@schleswig.de
www.schleswig.de