Auf geht's St. Jürgen!

Liebe Bewohner:innen von St. Jürgen, sehr geehrte Bürger:innen!

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihre Nachbarschaft für die Zukunft stark machen. Deshalb hat die Stadt Schleswig beschlossen, finanzielle Unterstützung von Bund und Land im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen. Dafür haben in St. Jürgen bereits verschiedene Veranstaltungen stattgefunden und Ihr Stadtteil wurde intensiv untersucht.

Ziel ist es, Ihre Nachbarschaft mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln neu zu gestalten und zu modernisieren. Von Sommer 2020 bis Anfang 2023 wurden gemeinsam mit der BIG Städtebau GmbH sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet. Dabei waren wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte zu Beginn keine öffentliche Veranstaltung stattfinden, in der die Grundlagen der Städtebauförderung für Sie erörtert und gleichzeitig Ihre Anregungen und Wünsche aufgenommen werden können. Dafür haben wir diese Informations- und Beteiligungsplattform unter www.AufgehtsStJuergen.de für Sie eingerichtet.

Hier wurden für Sie regelmäßig aktualisierte Informationen eingestellt und Ihnen die Möglichkeit geboten, sich einzubringen. Schließlich sind Sie die St. Jürgen-Expert:innen! Sie wissen, was Ihnen an der Nachbarschaft gefällt oder was fehlt. Sie wissen auch worauf Sie Wert legen, was geändert, aber auch unbedingt erhalten und bedacht werden sollte. Sie können und sollen die Zukunft von St. Jürgen aktiv unterstützen und mitgestalten.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an den digitalen und analogen Formaten! Nachfolgend finden Sie den finalen Bericht zu VU+IEK inkl. der Dokumentationen der Beteiligungen zum Download.

Auf geht’s, St. Jürgen! Ich freue mich im nun startenden Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen auf Ihre weiteren Anregungen und Ideen!

Ihr Stephan Dose
Bürgermeister
Stadt Schleswig

Kartengrundlage: GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)

Bericht und Pläne VU und IEK St. Jürgen - finale Fassung

Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) wurden im Februar 2023 durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig beschlossen. Die finalen Unterlagen, wozu neben dem Bericht auch Pläne sowie Anlagen, wie z. B. die Dokumentationen der Beteiligungen, gehören, können hier heruntergeladen werden:

// Bericht VU und IEK St. Jürgen

// Pläne

// Anlage 1 Vorschlag Monitoring
// Anlage 2.1 Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
// Anlage 2.2. Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung
// Anlage 3 Beteiligung Eigentümer:innen
// Anlage 4 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)

Abschließende Informationsveranstaltung

In einer abschließenden Informationsveranstaltung wurden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese fand am 19.01.2023 in der Turnhalle der St. Jürgen-Schule statt. Gut 90 Personen nahmen an der Veranstaltung teil.

Die Dokumentation der Veranstaltung können Sie sich hier herunterladen.

 

Wie war der Prozess?

Beschluss VU+IEK sowie Sanierungssatzung
In der Ratsversammlung am 13.02.2023 wurde der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept St. Jürgen sowie die Sanierungssatzung beschlossen. Der finale Bericht zu VU+IEK samt Plänen und Anlagen ist oben auf dieser Website zur Einsicht veröffentlicht. Nun startet die Umsetzungsphase, bei der die Öffentlichkeit weiterhin informiert und beteiligt wird.
Abschließende Informationsveranstaltung
Am 19.01.2023 fand die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung zu VU+IEK statt. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie oben auf der Website.
Mobilitätskonzept fertiggestellt
Das Mobilitätskonzept für St. Jürgen wurde fertiggestellt und kann hier heruntergeladen werden:
Abstimmung mit dem Ministerium und Vorstellung im Bauausschuss
Der zwischenzeitlich erarbeitete Gesamtberichtsentwurf von VU+IEK wurde mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein vorabgestimmt. Zudem wurde der Berichtsentwurf im Bauauschuss der Stadt Schleswig vorgestellt.
3. Sitzung der Lenkungsgrupppe
In einer dritten Sitzung der Lenkungsgruppe im Juni 2022 wurden die abgeleiteten Maßnahmen für die Entwicklung St. Jürgens vorgestellt und diskutiert. Zudem wurden die Analyseergebnisse im Rahmen des Mobilitätkonzeptes durch das Büro Planersocietät vorgestellt.
Beauftragung des Mobilitätskonzepts
Nach der Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes Ende 2021 ist Anfang 2022 die Beauftragung erfolgt. Das Konzept wird vom Büro Planersocietät aus Bremen erstellt. Bereits für März stehen Zählungen des Fahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehrs im öffentlichen Straßenraum in St. Jürgen an.
Erweiterung des Untersuchungsgebiets
Ende 2021 musste das Untersuchungsgebiet, auf das sich VU und IEK beziehen, erweitert werden. Hierzu ist eine formale Zustimmung des zuständigen Ministeriums notwendig, die im Dezember erteilt wurde. Die Bestandsanalyse wird entsprechend ergänzt.
Ausschreibung eines Mobilitätskonzepts
Die Stadt schreibt ein Mobilitätskonzept für St. Jürgen aus. Die Ergebnisse sollen in VU und IEK einfließen.
2. Sitzung der Lenkungsgrupppe
Eine zweite Sitzung der Lenkungsgruppe fand im August 2021 statt. Hier wurden gemeinsam die Leitlinien und Ziele für die Entwicklung St. Jürgens erarbeitet. Auch wurden erste Maßnahmenideen gesammelt.
1. Sitzung der Lenkungsgrupppe
Im Mai 2021 fand die erste Sitzung der Lenkungsgruppe Schleswig St. Jürgen statt, bestehend aus Vertreter:innen von Politik, Stadtverwaltung und vor Ort agierenden Personen. Die Gruppe begleitet den Prozess zu VU+IEK als Steuerungsgremium. Inhalt der Sitzung war die Präsentation erster Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Beteiligungen.
Vertiefung der Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse (VU) wurde durch erweiterte analoge und digitale Beteiligungsformate vertieft. Dazu wurden mit Hilfe unterschiedlicher örtlicher Einrichtungen sogenannte Wegetagebücher befüllt und ergänzende Gespräche mit zentralen Akteur:innen im Untersuchungsgebiet geführt. Die Auswertung und Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie auf dieser Internetseite weiter unten.
Eigentümer:innenbefragung
Alle Eigentümer:innen im Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen einer Eigentümer:innenbefragung angeschrieben und um Informationen gebeten. Die Befragung lief nach Verlängerung der Frist aufgrund des coronabedingten Entfalls des Bürger:innenforums bis zum 15.12.2020. Die Befragung war auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Eigentümer:innenbefragung zu finden. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Digitale Beteiligung
In Folge des coronabedingt entfallenen Bürgerforums (geplant für 24.10.2020) wurde um Mitwirkung aller St. Jürgener:innen und an St. Jürgen Interessierten auf der Beteiligungsplattform www.AufgehtsStJuergen.de gebeten! Zudem werden sie über die vorbereitenden Untersuchungen und das Vorgehen zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept informiert (s. auch FAQ-Bereich). Über drei Stationen konnten sich die Nutzer:innen beteiligen und ihre Anregungen, Wünsche und Visionen über Ihre Nachbarschaft St. Jürgen mitteilen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Die Doku steht zum Download bereit.
Analyse und Bewertung der Bestandssituation
In einem ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme innerhalb des Untersuchungsgebietes „St. Jürgen“ durchgeführt. Dazu haben Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur durch Vor-Ort-Begehungen erfasst und ausgewertet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Programmaufnahme
Aufnahme der Stadt Schleswig in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zur Förderung lebendiger Nachbarschaften und Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Mittlerweile lautet der Programmname "Sozialer Zusammenhalt".
Februar 2023
Januar 2023
Januar 2023
Oktober/November 2022
Juni 2022
Februar 2022
Dezember 2021
November 2021
August 2021
Mai 2021
November 2020 – April 2021
November - Dezember 2020
Oktober - Dezember 2020
Juli - November 2020
Oktober 2019

Erste Beteiligungsergebnisse

Kartengrundlage: GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)

Erster Beteiligungsschritt abgeschlossen

Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Beiträge! Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese Informationen sind in die Konzeptentwicklung eingeflossen, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.

FAQ - Häufige gestellte Fragen

Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.

Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.

Übergeordnetes Ziel ist es, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Quartiere durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Beförderung lebendiger Nachbarschaften, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserte Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration.

Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Schleswig ist nicht vorab festgelegt. Die Stadt kann jährlich Fördermittel beantragen.

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.

Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:

  • Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet
  • Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen
  • Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
  • Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets

VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.

Alle Anregungen und Ideen werden sorgfältig ausgewertet und fließen in die Definition der Entwicklungsziele und Maßnahmen mit ein. Daneben wird im Anschluss die Dokumentation der Beteiligung online zur Verfügung gestellt.

Der Berichtsentwurf und auch die Pläne und weiteren Anlagen können hier auf der Internetseite heruntergeladen werden, siehe oben.

Das Untersuchungsgebiet wurde von der Kommune und dem zuständigen Ministerium Schleswig-Holsteins aufgrund der Schwerpunkte des Förderprogramms und erwarteter Entwicklungen im Gebiet festgelegt. Es ist das Gebiet, in dem eine detaillierte Untersuchung durchgeführt wird. Aus den ermittelten Missständen und geplanten Maßnahmen im Untersuchungsgebiet leitet sich die Abgrenzung des Sanierungsgebiets/der Sanierungsgebiete ab. Nur in einem Sanierungsgebiet (=Fördergebiet) können über die Städtebauförderung geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept enthält einzelne Maßnahmen, die jeweils in kurzen Steckbriefen beschrieben werden (Kapitel 5.3). Im Plan 13 sind verortbare Maßnahmen im Gebiet eingezeichnet.

Eine Prioritätenliste der Maßnahmen gibt es nicht. Mit welchen Maßnahmen begonnen wird, entscheiden die politischen Gremien der Stadt.

Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und nach definierten Kriterien hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt. Sofern eine Immobilie im Plan 9 eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist und ob später ggf. Städtebauförderungsmittel für die Sanierung von Gebäuden im Privateigentum zur Verfügung gestellt werden können.

Der Sanierungsvermerk im Grundbuch dient als Information. Eine Wertminderung einer Immobilie/eines Grundstücks ist nicht zu erwarten. Insgesamt sind die Maßnahmen der Sanierung darauf ausgelegt, positive Auswirkungen auf die Grundstücke im Sanierungsgebiet zu haben.

Die Eigentümerschaft hat hier keine Kosten. Die Kommune übernimmt diese Kosten bzw. handelt es sich um einen amtsinternen Vorgang, für den keine Gebühren anfallen.

Das Verfahren wird sich auf ca. 10 – 15 Jahre erstrecken. Zunächst ist die Sanierungssatzung von der Stadt rechtskräftig zu beschließen und bekannt zu geben. Am Ende des Verfahrens wird mit der Satzung auch das Sanierungsgebiet aufgehoben.

Warum beteiligen wir Sie?

Die Stadt Schleswig plant für St. Jürgen Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des gesamten Quartiers St. Jürgen geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung. 

Ansprechpartner:in

Stadt Schleswig

Tim Enders
Telefon: 04621 814-416
E-Mail: t.enders@schleswig.de
www.schleswig.de

BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der BIG-BAU
Bele Anders-Brockmoeller
Telefon: 040 3410678-45
 
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